Umwandlungsverordnung
In Berliner Milieuschutzgebieten ist die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen genehmingungspflichtig. Wenn also die Stadt die Umwandlung abwenden will, genehmigt sie sie einfach nicht. Wenn’s denn mal so einfach wäre!
Zustimmungsverpflichtung
Läßt sich der Immobilienbesitzer auf eine Wartezeit von 7 Jahren ein, darf er das Mietshaus teilen.
Was nutzt das den Mietern?
Eigentlich gar nichts. Sie haben länger Zeit sich eine neue Wohnung zu suchen, vertrieben werden sie aber später in den meisten Fällen. Aufgeschoben ist eben nicht aufgehoben.
In unserem Haus wohnen die Mieter zwischen 12 und 38 Jahren. Da sind 7 Jahre nicht viel Zeit. Hat man es gerade mal geschafft Kontakte aufzubauen, Kinder und Enkelkinder haben vielleicht auch eine Wohnung in der Nachbarschaft gefunden. Man fühlt sich heimisch.
Das Recht auf Verbundenheit mit seinem Wohnumfeld scheint es nur zu geben, wenn man auch das nötige Großgeld dazu hat. Man kauft sich einfach eine schöne Wohnung, schmeisst die Mieter raus, fertig.
Wehrt euch gegen Eigenbedarfsklagen
Man kann und sollte der Eigenbedarfsündigung widersprechen. Dafür gibt es Unterstützung beim Mieterverein. Wer sich eine Wohnung zur Eigennutzung kaufen will, der soll eine leere Wohnung kaufen, anstatt andere Menschen rumzuschupsen.
Soziale Erhaltungsgebiete – Umwandlungsverordnung / Land Berlin